Schimmelbildung in Aufenthaltsräumen deutet immer auf wohnhygienische Mängel hin und ist eine potentielle Gesundheitsgefahr, die durch geeignete Maßnahmen wie zweckmäßiges Heizen, Lüften und Möblieren bzw. durch eine Verbesserung der Bauausführung beseitigt werden muß. Oft ist die Ursache von Schimmelpilzbildung eine Wärmetechnische, d. h. der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, wird an diesen Stellen nicht eingehalten.
Innenecken und Leibungen von Fenstern und Türen weisen häufig den Charakter einer Wärmebrücke auf. Hier ist bei einer magelhaften Ausführung mit erhöhter Gefahr von Schimmelpilzbildung zu rechnen.