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Energieausweis
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Energieeffizienz und Energieausweis werden nicht nur im Wohnungsbau sondern auch in öffentlichen und privaten Verwaltungs- und Bürobauten immer wichtiger. Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder –verbrauch als Basis des Energieausweises. Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt und ausgehängt werden. Alle vor dem Inkrafttreten der Energieeinsparverodnung 2007 und nach einheitlichen Regeln erstellten Energie- und Wärmebedarfsbedarfsausweise (z.B. dena-Energiepass) gelten auch nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV für maximal 10 Jahre weiter.
Muster für einen Anergieausweis nach EnEV2007
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